Zugegeben, ein bisschen kompliziert. Die Abgeordneten haben dafür gestimmt, dass der Antrag abgelehnt wird:

https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=892

Auch die Linken incl. Sarah Wagenknecht waren gegen die Initiative, wahrscheinlich einfach deswegen, weil sie von der AfD kam. So geht das aber nicht. Wenn sich Politik nach persönlichen Animositäten orientiert sind wir im Arsch.

Was kann man nach sachlicher Auseinandersetzung gegen diesen Antrag haben?

Drucksache 20/5551 – 2 – Deutscher Bundestag

Der Bundestag wolle beschließen:

I.
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die europäischen Nationalstaaten müssen in einer sich herausbildenden multipolaren Weltordnung souverän und unabhängig über ihre Sicherheit entscheiden. In den ver-gangenen Jahren wurde deutlich, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten zu schwach waren, den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in ihrer östlichen Nachbarschaft zu verhindern. Vielmehr hat die finanzielle und ideologische Unterstützung oppositioneller Gruppen vor allem durch das EU-Programm der Östlichen Partnerschaft zu wach-sender Instabilität und Spaltung in einigen dieser Staaten geführt. Das deutsch-französische Tandem ist auch derzeit nicht in der Lage, eine führende Rolle bei der Befrie-dung des russisch-ukrainischen Konflikts zu spielen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung Deutschlands Rolle als neutraler Mittler in internationalen Konflikten na-hezu aufgegeben und dafür die Kosten dem unbeteiligten deutschen Volke aufgetragen, das nun mit Preissteigerungen und einer unsicheren Energieversorgung konfron-tiert ist.
Die bisher vorgelegten Friedensinitiativen seitens europäischer Staaten (z. B. Italien) waren begrüßenswert, aber letztlich unrealistisch, weil sie die vitalen Sicherheitsinteressen der beiden Konfliktparteien nicht hinreichend berücksichtigt haben. Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung sich der Verantwortung Deutschlands für den Frieden in Europa besinnt und endlich engagierter für die Beendigung der Kampfhandlungen und den Frieden auftritt.

Ein erster Schritt wäre, die politische, militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine an die Verhandlungsbereitschaft Kiews zu ernsthaften Friedensgesprächen zu knüpfen und auch gegenüber Russland Gesprächsbereitschaft einzufordern. Auch un-sere europäischen Nachbarn erwarten von deutscher Seite eine tragfähige Friedensini-tiative und keine Unterstützung eines hingezogenen Abnutzungskampfes gegen die Russische Föderation, der die wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen der Län-der Europas zu Russland, China und gegebenenfalls weiteren Staaten auf unabsehbare Zeit blockieren könnte.
Eine privilegierte EU-Partnerschaft für die Ukraine bei gleichzeitiger Garantie, kein Mitglied des NATO-Militärbündnisses und der EU zu werden, könnte eine Bedingung für ein Friedensabkommen sein, dass sowohl die Sicherheitsinteressen Russlands als auch der Ukraine berücksichtigt. Deutschland und die EU könnten so viel besser als durch Waffenlieferungen die Voraussetzungen für den Fortbestand der Ukraine in ei-ner europäischen Nachkriegsordnung unterstützen. Dies böte unter anderem vielfältige Möglichkeiten für wirtschaftliches Wachstum und Konnektivität in einem größeren europäischen Raum und für einen Neustart freundschaftlicher Beziehungen, die die europäischen Nationalstaaten eigenständig und unabhängig von fremden Interessen zu Russland aufbauen könnten und sollten.

II.
Der Deutsche Bundestag begrüßt und unterstützt,
– die Friedensbemühungen und Vermittlungsversuche seitens einzelner Staaten und der Vereinten Nationen;
– den Appell von Papst Franziskus an die russische Regierung „die Spirale von Gewalt und Tod“ zu stoppen und an die ukrainische Staatsführung „für ernsthafte Friedensvorschläge“ offen zu sein;
– den Vorschlag des französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron für umgehende Friedensgespräche mit Sicherheitsgarantien für Russland (DIE ZEIT, 5. Dezember 2022).

III.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich mit Nachdruck für die Entsendung einer internationalen Friedensdelegation unter Leitung eines Repräsentanten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) nach Kiew und Moskau einzusetzen und mit beiden Seiten einen sofortigen Waffenstillstand zu vereinbaren. Ein solcher könnte
– eine Feuerpause für die Dauer von mindestens 90 Tagen,
– die zeitnahe Entflechtung der beteiligten Truppen, um mindestens 30 Kilometer,
– die Überwachung der Feuerpause und Truppenentflechtung durch die OSZE,
– den sofortigen Zugang für humanitäre Hilfsorganisationen in alle umkämpften Gebiete vorsehen;
2. die beiden Kriegsparteien zu umfassenden und weitreichenden Waffenstillstandsverhandlungen zu bewegen und folgende Vorschläge an die Kriegsparteien her-anzutragen, die Teil eines Friedensabkommens werden könnten:
– die Schaffung von VN-Mandatsgebieten in den vier Oblasten Luhansk, Donezk, Saporischschja und Cherson;
– ein schrittweiser Rückzug der russischen Streitkräfte aus dem ukrainischen Staatsgebiet auf den Stand vor dem 24. Februar 2022 bei gleichzeitiger schrittweiser Reduzierung der militärischen Unterstützung für die Ukraine seitens der EU-Mitgliedstaaten, Großbritanniens und den USA sowie die schrittweise Aufhebung der gegen die Russische Föderation gerichteten Sanktionen;
– die Umsetzung des von Emmanuel Macron am 5. Dezember 2022 geäußerten Vorschlags, der Durchführung von neuen Referenden unter Beobachtung und Kontrolle der OSZE in den besetzten Gebieten der vorgenannten Oblaste über deren Zugehörigkeit zur Ukraine oder zur Russischen Födera-tion, nach einer vorherigen Rückkehr der Kriegsflüchtlinge;
– eine privilegierte EU-Partnerschaft für die Ukraine, unter der gleichzeitigen Bedingung, dass die Ukraine kein NATO- und kein EU-Mitglied wird. Außerdem sollten auf dem Staatsgebiet der Ukraine keine Atomwaffen gelagert, Raketen oder ausländische Truppen stationiert werden;
– offene Fragen im Zusammenhang mit der Krim und Sewastopol innerhalb von 15 Jahren durch bilaterale Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland zu lösen;
– Regelungen zur Aufklärung und Ahndung aller begangenen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht von beiden Kriegsparteien.

Berlin, den 2. Februar 2023
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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