Eingeladen hatte Toni Huber, Kirchanschöring. Der Saal war mit ca. 150 Menschen voll besetzt. Der Referent Uwe G. Kranz ist leitender Ministerialrat in Pension. Er war LKA-Präsident in Thüringen.

Tedros Adhanom Ghebreyesus, Chef der WHO, kommt aus Äthiopien. Er war dort Minister von 2005 bis 2016. Diese Regierung zeichnete sich durch besonders brutales Vorgehen gegen Andersdenkende aus. 2015 wurden hunderte von Menschen durch Sicherheitskräfte getötet. Der Typ ist also einiges gewohnt und deshalb skrupellos. Demokratie dürfte für ihn ein westliche Modeerscheinung sein.

Die WHO wird zu einem großen Teil von Privatleuten finanziert, allen voran die BMGF (Bill and Melinda Gates Foundation). Auch Deutschland tut sich hier sehr hervor. Den privaten Financiers wird ganz offiziell seit 2016 ein Mitspracherecht bei strategischen Entscheidungen eingeräumt, was natürlich ausgiebig genutzt wird.

Die Staaten dieser Welt werden gerade mit Vertragsentwürfen geplagt, in denen sie Souveränitätsrechte aufgeben sollen. Damit soll erreicht werden, dass z.B. Corona-Maßnahmen, wie wir sie bereits kennen gelernt haben, nicht mehr nur Empfehlungen an die Staaten seien, sondern direkt von der WHO verbindlich angeordnet werden können. Auch hier ist Deutschland bei der Unterordnung wieder vorne dran.

"One Health Approach" das ist die neue Devise. Also nicht mehr nur Viren und Bakterien können die Begründung für ein PHEIC (Public Health Emergency of International Concern, ist internationaler Gesundheitsnotstand - man beachte die Aussprache der englischen Abkürzung PHEIC = Fake! Tja, man beweist zumindest zynischen Humor) sein, sondern auch "Probleme" in der Tier- und Pflanzenwelt und Klima, also praktisch alles. Und der Chef der WHO hat letztlich die alleinige Macht einen PHEIC auszurufen. Sieht da noch irgendjemand etwas Demokratisches?

Nach einer ausgiebigen Fragerunde wurde die Veranstaltung um 01:15 Uhr! Uhr beendet, was das große Interesse unterstreicht.

 Uwe Kranz empfiehlt folgendes Schreiben an alle, die es angeht:

Januar 2024

WHO-Pandemievertrag und WHO-Internationale Gesundheitsvorschriften   

Sehr geehrte Damen und Herren,

der 27. Januar 2024 war der Stichtag, an dem die WHO den Mitgliedsstaaten gem. Art. 19 und 20 die Beratungsentwürfe des Pandemievertrages (Pandemic Agreement - PA) und gem. Art. 21 und 22 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (International Health Regulations – IHR) hätte vorlegen müssen, um die in der WHO-Satzung vorgegeben Frist einzuhalten. Diese Satzung ist die rechtliche Grundordnung dieser UN-Unterorganisation. Die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen, die ihre Organe treffen, hängt somit davon ab, ob sie ihre Grundlage in der Satzung haben. Außerhalb der eingeräumten Kompetenzen kann kein Organ eine rechtskonforme Entscheidung treffen. Eine Verletzung der Satzung hätte zur Folge, dass die beiden Rechtsinstrumente in der 77. Weltgesundheits-Generalversammlung vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 nicht verhandelt werden dürften.

Die beiden Rechtsinstitute würden -in ihrer jetzigen Fassung- der WHO bei einem von ihr alleine und schon bei dann nur potenziellen Gefahren ausrufbarem öffentlichem Gesundheitsnotstand von internationaler oder regionaler Bedeutung die Befugnis geben, jedwede Notfall-Maßnahme noch leichter anzuordnen, wissenschaftliche Debatten und den freien Diskurs in den Medien zu zensieren (angeblich um die „Infodemie“ zu bekämpfen); sie wird bindende Anordnungen erteilen (statt wie bisher nur Empfehlungen auszusprechen) und entsprechende Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durchführen, sie wird die Produktion und Zuteilung aller Gesundheitsprodukte  kontrollieren, Abriegelungen, Kita-/ Kiga-/ Schul- und Universitätsschließungen anordnen, Reisebeschränkungen aussprechen, medizinische Zwangsuntersuchungen und -impfungen, globale Gesundheitsbescheinigungen verlangen können,  sowie erheblicher finanzielle Beiträge einzelner Staaten einfordern dürfen.

Die WHO könnte also durch die Ausrufung eines Gesundheitsnotstandes von internationaler oder regionaler Bedeutung (engl.: PHEIC oder PHERC) unsere Demokratie AUS- und EIN-schalten. Der Schalter liegt in der Hand einer einzelnen, nicht transparent gewählten und strafrechtlich nicht verantwortlichen Person, des WHO-Generaldirektors Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus. Er war von Anfang an Mitglied der terroristischen Volksbefreiungsfront von Tigray, äthiopischer Gesundheitsminister (2005-2012) und Außenminister (2012-2016) dieses mörderischen Regimes, ehe er 2017 Generaldirektor der WHO wurde.

Die WHO ist nicht demokratisch legitimiert, alle seine Mitarbeiter genießen gem.  Art. 13 der WHO-Satzung strafrechtliche Immunität, gegen Entscheidungen der WHO kann richterlich nicht vorgegangen werden und ihr Haushalt wird zu 80% von privaten Sponsoren getragen (allen voran: der Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung), bzw. ihre Strategie von diesen bestimmt (World Economic Forum, Rockefeller-Stiftung u.a.).

Im Entwurf der IHR-2024 wurden die bisherigen Handlungsprinzipien (Beachtung der Würde sowie der Menschen- und Freiheitsrechte) durch die neue Handlungsprinzipen (Equity, Diversity und Inclusion) gänzlich ersetzt; im Pandemievertrag wurde die Würde in der jüngsten Version als Handlungsmaxime erst nach internationalem Widerspruch wieder eingesetzt, jedoch stark relativiert. Die Beratungen über die beiden „Rechtsinstitute“ finden im Geheimen statt.  Sie widersprechen in der derzeitigen Form allen Prinzipien unserer Verfassung, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ebenso, sowie dem Rechtsstaats-, dem Demokratie- und dem Föderalismusprinzip.

Wir haben nur noch vier Monate Zeit, um dem Spuk eines One-World-Gesundheitsregimes zu beenden, dieses internationale Ermächtigungsgesetz abzulehnen und unsere nationale Unterwerfungserklärung zu verhindern, wie viele andere Staaten auch. Werden die IHR-2024 bei der 77. Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation mit einfacher Mehrheit beschlossen und von der deutschen Regierung nicht widersprochen, werden sie ab Mai 2025 völkerrechtlich verbindliche Instrumente. Wird der Pandemievertrag mit 2/3-Mehrheit beschlossen, muss er Bundestag und Bundesrat zur Ratifizierung vorgelegt werden.   

Ich rufe Sie insbesondere auf, die parlamentarische Beratung der IHR-2024 in den Fraktionen, im Gesundheits- und Rechtsausschuss und mit der Regierung einzufordern.

Ich rufe Sie auf, das Gesundheitsministerium aufzufordern, den aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und der WHO zu veröffentlichen.

Ich rufe Sie dazu auf, die Bundesregierung zu verpflichten, die Aufgabenübertragung an die Kommission zu widerrufen und die Verhandlungsführung unverzüglich wieder selbst zu übernehmen.

Ich rufe Sie dazu auf, die IHR-2024 und den Pandemievertrag von den Wissenschaftlichen Diensten übersetzen und auf seine rechtlichen Folgen für alle Ressorts genau analysieren zu lassen.

Ich rufe Sie dazu auf, dem IHR-2024-Entwurf schon jetzt nicht zuzustimmen und eine demokratische, transparente, öffentliche Diskussion über seine Inhalte zu führen.

Ich rufe Sie dazu auf, die überproportionalen direkten und indirekten Zahlungen Deutschlands an die WHO zu beenden und die Option des Austritts Deutschlands aus der WHO zu diskutieren.   

Ich stehe für Rückfragen gerne zu Diensten.

Mit freundlichen Grüßen

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